Selbsthilfeförderung in Bayern

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung

Für die Förderung der Selbsthilfe in Bayern ist die GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern zuständig. Diese regelt die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit in Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen in Bayern. Die Förderung erfolgt auch unter Beteiligung von Vertretern der Selbsthilfe.

Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung regelt die Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V in der jeweils geltenden Fassung.

Über die Verwendung der Fördermittel informiert der Transparenzbericht 2023 der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung und der krankenkassenindividuellen Projektförderung. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der "Transparenzliste Selbsthilfekontaktstellen" und der "Transparenzliste Selbsthilfeorganisationen".

In Bayern wurde 2008 das „Ein-Ansprechpartner-Modell – Regionale Runde Tische“ zur Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit eingeführt. Die 13 Runden Tische in Bayern decken die Selbsthilfeförderung auf der örtlichen Ebene ab. Diese sind jeweils an eine Selbsthilfekontaktstelle angebunden.

Förderung der Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene für das Jahr 2024

Die Bearbeitung der Förderanträge der Selbsthilfeorganisationen erfolgt durch den Runden Tisch Selbsthilfeorganisationen Bayern. Die Anträge können bis 31.12. des Vorjahres eingereicht werden. Bitte beachten Sie dabei die Adressierung:

Runder Tisch Selbsthilfeorganisationen Bayern
c/o LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.
Orleansplatz 3
81667 München

Tel.: 089 459924-19
Fax: 089 459924-13
E-Mail:
runder.tisch@lag-selbsthilfe-bayern.de

 

Förderung der Selbsthilfekontaktstellen auf Landesebene für das Jahr 2025

Die Bearbeitung der Förderanträge der Kontaktstellen erfolgt durch die Selbsthilfekoordination Bayern (SeKo Bayern). Die Anträge können bis 31.10. des Vorjahres eingereicht werden. Bitte beachten Sie dabei die Adressierung:  

Auf dem Anschreiben:

GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern
c/o Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Bayern

Frau Linda Föttinger
Arnulfstraße 201 a
80634 München

Tel.: 089 552551-61
E-Mail: linda.foettinger@vdek.com

 

Auf dem Briefumschlag:

SeKo Bayern
Handgasse 8
97070 Würzburg

Förderung regionaler Selbsthilfegruppen in Bayern für das Jahr 2024

Selbsthilfegruppen können ihre Anträge bei den örtlichen „Runden Tischen“ einreichen. Die Anträge können bis 15.02. des jeweiligen Förderjahres gestellt werden. Neu gegründete Selbsthilfegruppen können ihren Antrag bis 31.10. des jeweiligen Förderjahres einreichen.