Vertrag nach § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Exoskeletten

Die IKK classic, die IKK Brandenburg Berlin und die IKK Nord geben gemeinsam nachfolgende Bekanntmachung in die Veröffentlichung.

Die IKKn beabsichtigen, neue Verträge nach § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Exoskeletten der Produktart 23.29.01 des Hilfsmittelverzeichnisses zu schließen.

Im Rahmen dieser Bekanntmachung ist die IKK classic im Namen der vorgenannten Krankenkassen alleiniger Ansprechpartner für die interessierten Leistungserbringer und ist bevollmächtigt, alle Rechtsgeschäfte, -erklärungen und Rechtshandlungen, die zur Durchführung zum Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V erforderlich sind, abzugeben, entgegen- und vorzunehmen.

Die Kooperation beschränkt sich auf den gemeinsamen Abschluss des o. a. Vertrages nach § 127 Abs. 1 SGB V. Die Leistungsabwicklung selbst erfolgt jeweils getrennt zwischen den jeweiligen Krankenkassen, ihren jeweiligen Versicherten und den jeweiligen Leistungserbringern.

Interessierte Leistungserbringer, deren Gemeinschaften oder Verbände können sich die Vertragsunterlagen bis zum 31.01.2020 anfordern:

Senden SIe dafür eine E-Mail mit dem Stichwort "Bekanntmachung Exoskelette 2020" an:
dominik.tatura@ikk-classic.de

 

IKK classic
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33617 Bielefeld

Tel. 0521 30439 -17316