Die IKK classic beabsichtigt, Verträge nach § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Inkontinenzhilfen zu schließen:
Vertrag nach § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln (Analtampons usw.) der Produktgruppe 15
Vorgesehen ist ein Rahmenvertrag mit entsprechenden Anlagen zur Regelung der Einzelheiten der Versorgung und deren Vergütung, Abrechnung sowie mit der Versorgung zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen. Als Grundlage für die Verhandlung dient das Vertragsmuster der IKK classic.
Die Absicht zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages wird hiermit nach § 127 Absatz 1 SGB V öffentlich bekannt gemacht.
Interessierte Leistungserbringer sowie Verbände oder sonstige Zusammenschlüsse von Leistungserbringern können die Angebotsunterlagen unter folgender E-Mail-Adresse anfordern: heidi.rosenthal@ikk-classic.de
Sofern Sie Interesse an einem Vertragsabschluss haben, senden Sie Ihr Angebot inklusive Hinweisen und Fragen bitte bis zum 03.07.2019 an obige E-Mail-Adresse. Dem Angebot sind die Voraussetzungen zur Versorgung nach § 126 SGB V beizufügen.
Die Möglichkeit eines Vertragsbeitritts nach § 127 Absatz 1 Satz 2 SGB V ist nach Abschluss des Vertrages gegeben.
Bei Rückfragen zu den Vertrags- und Angebotsunterlagen steht Ihnen Frau Rosenthal unter der Telefonnummer 0251 2853 -321918 oder per E-Mail an heidi.rosenthal@ikk-classic.de gerne zur Verfügung.