Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln Ap-plikationshilfen / Sicherheitsprodukte der Produktgruppe PG 03 und PG 21

Die IKK classic beabsichtigt, Verträge nach § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppen PG 03 und PG 21 Applikationshilfen / Sicherheitsprodukte zu schließen. Vorgesehen ist ein Rahmenvertrag mit entsprechenden Anlagen zur Regelung der Einzelheiten der Versorgung, sowie deren Vergütung, Abrechnung und mit der Versorgung zusammenhängende Dienst- und Serviceleistungen. Als Grundlage für die Verhandlung dient das Vertragsmuster der IKK classic.

Die Absicht zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages wird hiermit nach § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V öffentlich bekannt gemacht.

Interessierte Leistungserbringer sowie Verbände oder sonstige Zusammen-schlüsse von Leistungserbringern können die Angebotsunterlagen unter der
E-Mail-Adresse dominik.tatura@ikk-classic.de anfordern.

Sofern Sie Interesse an einem Vertragsabschluss haben, senden Sie bitte Ihr Angebot inklusive Ihrer Hinweise und Fragen bis zum 15.10.2020 an die oben genannte E-Mail-Adresse. Dem Angebot sind folgende Unterlagen beizufügen:

- Informationen über das Unternehmen
- Nachweis der Präqualifikation nach § 126 SGB V für die vertraglich relevanten Versorgungsbereiche

Bei der oben genannten Frist handelt es sich um keine Ausschlussfrist. Auch nach Ablauf der Frist besteht für Leistungserbringer die Möglichkeit Verträgen nach § 127 Abs. 2 SGB V beizutreten oder weitere Vorschläge bzw. Angebote für Vertragsverhandlungen zu unterbreiten.

Für Fragen zu den Vertrags- und Angebotsunterlagen steht Ihnen gern Herr Dominik Tatura zur Verfügung:

unter der Telefonnummer: 0521 30439-17316
oder per E-Mail: dominik.tatura@ikk-classic.de