Selbsthilfeförderung in Niedersachsen

Wer sich in der Selbsthilfe engagiert, braucht Unterstützung und zwar so unkompliziert wie möglich. Ob Selbsthilfegruppe, -organisation oder -kontaktstelle – bei der finanziellen Unterstützung bezuschussen wir „breit“ und doch individuell, wo immer es der GKV-Leitfaden zur Selbsthilfeförderung zulässt.

Krankenkassenindividuelle Projektförderung

Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen

Haben Sie solche und ähnliche Fragen?

  • Kann mein Projekt gefördert werden?

  • Was kann gefördert werden?

  • Sind alle Kosten förderfähig?

  • Wünschen Sie eine exklusive Projektförderung durch die IKK classic?

Unser Gesundheitsmanager Uwe Mertens hilft Ihnen gerne weiter.

Projektbezogene Anträge von regionalen Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen können ganzjährig an Herrn Mertens geschickt werden.

IKK classic
Uwe Mertens 
Postfach 1402 
38334 Helmstedt

Tel.: 05351 526-465043 
Fax: 0800 4558888445
E-Mail: uwe.mertens@ikk-classic.de

Antragsunterlagen Landesorganisationen

Antragsunterlagen Selbsthilfekontaktstellen

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Alle wichtigen Informationen rund um die Selbsthilfe-Pauschalförderung in Niedersachsen wie zum Beispiel

  • Rahmenbedingungen

  • Informationen zum Förderverfahren

  • Antragsformulare

  • Ansprechpartner

finden Sie im gemeinsamen Internet-Auftritt der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de.