Die IKK Brandenburg Berlin, die IKK classic, die IKK gesund plus und die IKK Nord geben gemeinsam nachfolgende Bekanntmachung in die Veröffentlichung.
Die IKKn beabsichtigen Verträge über die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 32 Therapeutische Bewegungsgeräte, VB 32B-CPM - Motorbewegungsschienen
32.04.01.0 Fremdkraftbetriebene Kniebewegungsschienen
32.09.01.0 Fremdkraftbetriebene Schulterbewegungsschienen
des Hilfsmittelverzeichnisses, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen, zu schließen.
Im Rahmen dieser Bekanntmachung sind vorgenannten Krankenkassen gleichberechtigter Ansprechpartner für die interessierten Leistungserbringer.
Die Kooperation beschränkt sich auf den gemeinsamen Abschluss des o.a. Vertrages nach § 127 Abs. 1 SGB V. Die Leistungsabwicklung selbst erfolgt jeweils getrennt zwischen den jeweiligen Krankenkassen, ihren jeweiligen Versicherten und den jeweiligen Leistungserbringern.
Interessierte Leistungserbringer, deren Gemeinschaften oder Verbände können einen Vertragsentwurf mit dem Betreff "Bekanntmachung CPM Motorbewegungsschienen 2020"
per E-Mail bei einer der folgenden Stellen abfordern: