Die IKK classic beabsichtigt, Verträge nach § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 20 – Lagerungshilfen – zu schließen. Vorgesehen ist ein Rahmenvertrag mit entsprechenden Anlagen zur Regelung der Einzelheiten der Versorgung und deren Vergütung, Abrechnung sowie mit der Versorgung zusammenhängende Dienst- und Serviceleistungen. Als Grundlage für die Verhandlung dient das Vertragsmuster der IKK classic.
Die Absicht zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages wird hiermit nach § 127 Absatz 1 SGB V öffentlich bekannt gemacht.
Interessierte Leistungserbringer sowie Verbände oder sonstige Zusammenschlüsse von Leistungserbringern können die Angebotsunterlagen unter folgender E-Mail-Adresse anfordern: heidi.rosenthal@ikk-classic.de.
Sofern Sie Interesse an einem Vertragsabschluss haben, senden Sie Ihr Angebot inklusive Hinweisen und Fragen bitte bis zum 28.07.2020 an obige E-Mail-Adresse. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen zur Versorgung nach § 126 SGB V einzureichen.
Die Möglichkeit eines Vertragsbeitritts nach § 127 Absatz 2 SGB V ist nach Abschluss des Vertrages gegeben.
Bei Rückfragen zu den Vertrags- und Angebotsunterlagen steht Ihnen Frau Rosenthal unter der Telefonnummer 0251 2853 321918 oder per E-Mail an heidi.rosenthal@ikk-classic.de gerne zur Verfügung.