Die IKK classic beabsichtigt, Verträge nach § 127 Absatz 2 Satz 1 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Blutdruckmessgeräten der Produktgruppe 21 zu schließen.
Vorgesehen ist der Abschluss von Verträgen, die neben dem Hilfsmittel auch alle im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen enthalten.
Die Absicht zum Abschluss entsprechender Verträge wird hiermit nach § 127 Absatz 2 Satz 3 SGB V öffentlich bekannt gemacht.