Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 33 Toilettenhilfen

Die IKK classic beabsichtigt, Verträge nach § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln der PG 33 Toilettenhilfen zu schließen.

Vorgesehen ist ein Rahmenvertrag mit entsprechenden Anlagen zur Regelung der Einzelheiten der Versorgung und deren Vergütung, der Abrechnung sowie mit der Versorgung zusammenhängende Dienst- und Serviceleistungen. Als Grundlage für die Verhandlung dient das Vertragsmuster der IKK classic.

Die Absicht zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages wird hiermit nach § 127 Absatz 1 SGB V öffentlich bekannt gemacht.

Interessierte Leistungserbringer sowie Verbände oder sonstige Zusammenschlüsse von Leistungserbringern können die Angebotsunterlagen unter folgender E-Mail-Adresse anfordern: Heidi.Rosenthal@ikk-classic.de

Sofern Sie Interesse an einem Vertragsabschluss haben, senden Sie Ihr Angebot inklusive Hinweisen und Fragen bis zum 22.10.2019 an obige E-Mail-Adresse. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen zur Versorgung nach § 126 SGB V einzureichen.

Die Möglichkeit eines Vertragsbeitritts nach § 127 Absatz 2 SGB V ist nach Abschluss des Vertrages gegeben.

Bei Rückfragen zu den Vertrags- und Angebotsunterlagen steht Ihnen Frau Rosenthal unter der Telefonnummer 0251 2853-321918 oder per E-Mail an Heidi.Rosenthal@ikk-classic.de gerne zur Verfügung.