Alternative Arzneimittel: Welche Kosten übernimmt die IKK classic?
Kinder bis elf Jahre haben einen gesetzlichen Anspruch auf apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel. Die Abrechnung erfolgt über Ihre Gesundheitskarte.
Zusätzlich erstattet die IKK classic allen Versicherten ab 12 Jahre pro Kalenderjahr und Versicherten bis zu 50 Euro für alternative Arzneimittel wie Schüssler-Salze, Mittel der Homöopathie, der Anthroposophie und der Phytotherapie, wenn sie von einem Arzt verordnet wurden, nicht verschreibungspflichtig, aber apothekenpflichtig sind. Homöopathische Mittel müssen einen deutlich erkennbaren Hinweis „homöopathisches Arzneimittel“ tragen.
Für eine Erstattung reichen Sie einfach das Privatrezept eines vertraglichen Kassenarztes zusammen mit der Rechnung der Apotheke bei der IKK classic ein und wir überweisen Ihnen den zu erstattenden Betrag auf Ihr Konto.
Medikamente, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gelistet sind, können von der IKK classic nicht übernommen werden. Hierzu gehören unter anderem sogenannte Lifestyle-Arzneimittel wie Appetitzügler oder Haarwuchsmittel.