Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld
Auch in der ersten Jahreshälfte 2023 können Betriebe KUG beziehen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten – statt regulär ein Drittel – von Arbeitsausfall betroffen sind. Zudem müssen Beschäftigte auch weiterhin keine Minusstunden aufbauen, um KUG beziehen zu können.