Anerkennung des gesellschaftlichen Engagements
Das Bundesfinanzministerium hat mit seinem BMF-Schreiben vom 17. März 2022 steuerliche Maßnahmen zur Anerkennung des gesellschaftlichen Engagements bei der Unterstützung der Ukraine bekanntgegeben, die sich u. a. mit der steuerlichen Behandlung von sog. Arbeitslohnspenden befassen.