Welche Reisekosten können geltend gemacht werden?
Reisekosten sind Kosten, die durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmenden entstehen. Was im Einzelnen dazu zählt, ist im Einkommensteuergesetz und in den Lohnsteuerrichtlinien geregelt. Dazu gehören:
- Fahrtkosten
- Verpflegungsmehraufwendungen
- Übernachtungskosten
- Reisenebenkosten