Stufenweiser Wiedereinstieg und BEM
Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind, müssen von ihrem Arbeitgeber ein Angebot zu einem BEM bekommen. Ziel ist es, Arbeitsplatz und -zeit so anzupassen, dass der Beschäftigte wieder arbeitsfähig ist.
Sind Beschäftigte wegen Long-COVID längere Zeit arbeitsunfähig, so kann ein BEM sinnvoll sein. Eventuell ist es nötig, dass die Wiedereingliederung – nicht wie üblich – vier bis acht Wochen dauert, sondern noch länger. So kann ein BEM beispielsweise auch auf sechs Monate angelegt werden. Gerade bei Long-COVID ist es wichtig, dass die Arbeitsaufnahme schrittweise erfolgt, da es bei einer Überforderung oder Überanstrengung schnell wieder zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes kommen kann.