Änderungen beim Elterngeld ab April 2024

Redaktion
IKK classic

Der Bundestag hat Mitte Dezember 2023 mit dem „Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024“ auch Änderungen beim Elterngeld beschlossen, die sich auf die Partnermonate und auf Höherverdienende auswirken. Die neuen Regelungen gelten für Geburten ab 1. April 2024.

Neuregelung des Parallelbezugs von Elterngeld

Bislang können Eltern neben den zwölf Monaten Basiselterngeld zwei zusätzliche Partnermonate erhalten und sich diese insgesamt 14 Monate nach ihren Wünschen untereinander aufteilen. Ab dem 1. April 2024 wird die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, neu geregelt. Dann ist ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld nur noch bis maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich. Wenn Eltern die 14 Monate voll nutzen wollen, muss das andere Elternteil mindestens einen Monat lang allein die Betreuung des Kindes übernehmen.

Eine Ausnahme gibt es für Eltern von Mehrlingen und Frühchen: Diese können auch weiterhin nach Bedarf und ohne Einschränkung gleichzeitig Elterngeld beziehen.

Einkommensgrenze wird gesenkt

Für Geburten ab dem 1. April 2024 wird außerdem die Einkommensgrenze, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, gesenkt. Wer aber bereits vorher Elterngeld bezieht, wird auch weiter Anspruch darauf haben. Für Personen mit gemeinsamem Elterngeldanspruch liegt die Einkommensgrenze dann bei 200.000 statt bisher 300.000 Euro. Für Alleinerziehende sinkt die Einkommensgrenze von 250.000 auf 150.000 Euro. Für Geburten ab 1. April 2025 sinkt die Grenze für Paare nochmals auf 175.000 Euro.

Hintergrund Elterngeld

Das im Jahr 2007 eingeführte Elterngeld soll Eltern unterstützen, die nach der Geburt des Kindes nicht oder zunächst nur wenig arbeiten. Es kann frei untereinander aufgeteilt werden. Die Höhe ist abhängig von dem monatlichen Erwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Nettoverdienstes, den sie vor der Geburt hatten. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro monatlich und wird maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen. Es ist möglich, während des Bezugs von Elterngeld bis zu 32 Stunden wöchentlich in Teilzeit zu arbeiten.

Fragen und Antworten zu den Neuregelungen des Elterngeldes gibt es unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/fragen-und-antworten-zu-den-neuregelungen-des-elterngelds-ab-1-april-2024-228588

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Veröffentlicht am 30.01.2024