Neuregelung des Parallelbezugs von Elterngeld
Bislang können Eltern neben den zwölf Monaten Basiselterngeld zwei zusätzliche Partnermonate erhalten und sich diese insgesamt 14 Monate nach ihren Wünschen untereinander aufteilen. Ab dem 1. April 2024 wird die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, neu geregelt. Dann ist ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld nur noch bis maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich. Wenn Eltern die 14 Monate voll nutzen wollen, muss das andere Elternteil mindestens einen Monat lang allein die Betreuung des Kindes übernehmen.
Eine Ausnahme gibt es für Eltern von Mehrlingen und Frühchen: Diese können auch weiterhin nach Bedarf und ohne Einschränkung gleichzeitig Elterngeld beziehen.