Derzeit noch Anspruch auf sechs Wochen volles Gehalt
Für Petra Hartwig ist es also unter den gegebenen Bedingungen gut gelaufen. Doch es gibt auch die anderen Fälle: Findet sich – wie häufig in kleineren Ausbildungsbetrieben – keine Ausbildungsalternative, greift zunächst noch ein anderer Schutz: Auszubildende haben im Gegensatz zu normalen Beschäftigten, die dann in Kurzarbeit gehen, sechs Wochen lang Anspruch auf ein volles Gehalt. Erst danach kann auch für Auszubildende Kurzarbeit beantragt werden.
Das gilt neben der Tourismusbranche jetzt auch für viele Hotels und Gaststätten sowie für Mittelständler aus dem Handwerk. Viele Betriebe mussten komplett schließen und wissen nicht, wann es weitergeht. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Dehoga fordert deshalb von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), die Azubis vom ersten Tag an in das Kurzarbeitergeld einzubeziehen: "Derzeit steht die Existenz von Tausenden Gastbetrieben auf dem Spiel", sagt eine Sprecherin der Dehoga. „Der Anspruch auf Fortzahlung der Ausbildungsvergütung für sechs Wochen nach dem BBiG (Berufsbildungsgesetz) muss dahinter zurücktreten.“ Arbeits- und Bildungsministerium arbeiten derzeit an einer Lösung beim Kurzarbeitergeld für die Azubis.
Auch für ZDH-Präsident Hans-Peter Wollseifer greifen die derzeitigen Regelungen zum Kurzarbeitergeld zu kurz, weil sie für Auszubildende nicht gelten. Wollseifer betont: „Gesetzlich ist festgelegt, dass die Ausbildungsvergütung für sechs Wochen weiter fortgezahlt werden muss. Diese fortlaufenden Ausgaben für Ausbildungsvergütungen sind in Zeiten dramatischer Umsatzeinbußen ein Posten, der die liquiden Mittel der Betriebe aufzehrt. Das verstärkt den finanziellen Druck für ausbildende Betriebe. Ohne eine vollumfängliche Einbeziehung von Auszubildenden bei den Regelungen zum Kurzarbeitergeld werden manche Betriebe nicht umhin kommen, ihre Ausbildungsverhältnisse aus betrieblichen Gründen aufzulösen. Das will aber niemand, schon gar nicht unsere Handwerksbetriebe selbst, denen Ausbildung sehr am Herzen liegt. Fast jeder dritte Azubi in Deutschland wird im Handwerk ausgebildet. Kurzarbeitergeld ist in dieser Situation Schutz der Auszubildenden.“
Das ZDH hat auf seiner Website die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Ausbildung im Handwerk aufgelistet.
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