Der Tätigkeitsschlüssel enthält folgende Angaben
Stellen 1 bis 5: Ausgeübte Tätigkeit nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010)
Weitere Informationen und die Klassifikation der Berufe 2010 als PDF-Download finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Stelle 6: höchster allgemeinbildender Schulabschluss
1 = ohne Schulabschluss
2 = Haupt- oder Volksschulabschluss
3 = Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss
4 = Abitur oder Fachabitur
9 = Abschluss unbekannt
Stelle 7: höchster beruflicher Ausbildungsabschluss
1 = ohne beruflichen Ausbildungsabschluss
2 = Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung
3 = Meister-, Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss
4 = Bachelor
5 = Diplom, Magister, Master oder Staatsexamen
6 = Promotion
9 = Abschluss unbekannt
Stelle 8: Zeitarbeitsverhältnis / Arbeitnehmerüberlassung
1 = Nein
2 = Ja
Stelle 9: Vertragsform
1 = unbefristeter Arbeitsvertrag Vollzeit
2 = unbefristeter Arbeitsvertrag Teilzeit
3 = befristeter Arbeitsvertrag Vollzeit
4 = befristeter Arbeitsvertrag Teilzeit
Der Tätigkeitsschlüssel ist für alle Meldungen von Beschäftigten verbindlich anzuwenden, denn er ist Teil der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV), ein Kommunikationsverfahren zwischen Arbeitgebern, den Kranken- und Pflegekassen, der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit. Anhand des Tätigkeitsschlüssels werden statistische Auswertungen zur Entwicklung des Arbeitsmarkts vorgenommen, die Angaben dienen unter anderem als Grundlage für die Beschäftigungsstatistik.