Ziel des Gesundes-Herz-Gesetzes, dessen Entwurf vom 14.06.2024 das Bundesgesundheitsministerium am 19.06.2024 veröffentlicht hat, ist die Verbesserung der Herzgesundheit der Bevölkerung – ein Ziel, das die IKK classic vollumfänglich unterstützt.
Allerdings sind die geplanten Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung dieses Ziel erreichen will, aus unserer Sicht ungeeignet. Denn sie zielen in erster Linie auf Früherkennung und eine medikamentöse Behandlung von Risikofaktoren ab. Hinzu kommt: Die Mittel hierfür will das BMG aus dem Geldtopf der Krankenkassen für Individualprävention nehmen.
Um die Zahl der Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland zu reduzieren, müssen Verhaltens- und Verhältnisprävention forciert werden. Gesunderhaltung muss stärker in den öffentlichen Fokus rücken. Das ist Aufgabe der Krankenkassen – aber auch anderer Verantwortlicher.
Darüber hinaus untergräbt das BMG mit seinen Plänen die bewährten und etablierten Strukturen der Selbstverwaltungspartner, die dazu dienen, evidenzbasierte Entscheidungen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, der medizinischen Notwendigkeit und des Nutzens für die Solidargemeinschaft zu treffen. Dies ist ein weiterer ordnungspolitischer Sündenfall, den die IKK classic aufs Schärfste verurteilt.
Unser Positionspapier beurteilt darüber hinaus auch die weiteren vorgesehenen Maßnahmen des GHG.