Teilnahmeerklärung

Teilnahmeerklärung und Einverständnis zur Datenverarbeitung
sowie Information zur Besonderen Versorgung
„eVerordnung Hilfsmittel“
für die Nutzung der App IKK classic-eVerordnung

Papierverordnungen gehören der Vergangenheit an. Mit dem Angebot von eVerordnung Hilfsmittel bekommen Sie die Verordnung für Ihr Hilfsmittel einfach und direkt auf Ihr Smartphone.

Teilnahmeerklärung

Wie funktioniert das?

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt die eVerordnung digital aus. Die eVerordnung wird Ihnen daraufhin in der eVerordnungs-App (nachfolgend „App“) angezeigt. Wenn Sie die Push-Benachrichtigungen in der App aktiviert haben, erhalten Sie eine Mitteilung, dass die eVerordnung in der App zum Abruf bereitliegt. Das Original der eVerordnung wird nicht in der App gespeichert. Es liegt auf einem sicheren Server in Deutschland.

Die App zeigt Ihnen nach der erfolgreichen Einschreibung eine Liste der teilnehmenden Hilfsmittelanbieter wie z. B. Sanitätshäuser und Apotheken an, bei denen Sie Ihre eVerordnung einlösen können. Wählen Sie einfach Ihren Wunschanbieter aus und weisen Sie die eVerordnung zu. Bitte beachten Sie, dass die digitale Einlösung einer eVerordnung verbindlich ist. Sie können diesen Vorgang in der App nicht rückgängig machen. Durch die Angabe Ihrer Telefonnummer im Zuge der Einlösung kann der Hilfsmittelanbieter Sie bei Rückfragen kontaktieren und benachrichtigen, sobald Ihr Hilfsmittel zur Abholung bereit liegt. Zudem können Sie dem Hilfsmittelanbieter in einem Freitextfeld zusätzliche Informationen übermitteln. Anschließend holen Sie das Hilfsmittel schnell und problemlos bei Ihrem Hilfsmittelanbieter vor Ort ab.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Statt einer Papierverordnung erhalten Sie eine elektronische Verordnung. Diese kann nicht verloren gehen, zerrissen oder verschmutzt werden.
  • Sie müssen in der Arztpraxis nicht mehr auf die Ausstellung inklusive Unterschrift warten.
  • Die App zeigt Ihnen die teilnehmenden Hilfsmittelanbieter in Ihrer Nähe an.
  • Die eVerordnung kann sofort elektronisch an den von Ihnen ausgewählten Hilfsmittelanbieter übermittelt werden, was zu einer schnelleren Versorgung führt.
  • In der App können Sie die aktuelle Verordnung vollständig transparent nachverfolgen. Zum Beispiel werden der Bearbeitungsstand und die Gültigkeit Ihrer Verordnung angezeigt.
  • Bei der Ausstellung durch die Ärztin oder den Arzt wird Ihre eVerordnung automatisch auf Plausibilität der Angaben überprüft. Das verbessert die Patientensicherheit und vermeidet Rückfragen des Hilfsmittelanbieters an die Ärztin oder den Arzt.

So nehmen Sie teil

Ihre Teilnahme ist freiwillig und für Sie kostenfrei. Das Angebot steht allen Versicherten der teilnehmenden Krankenkassen zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass Sie die App der jeweiligen Krankenkasse und die eVerordnungs-App heruntergeladen haben. Zudem ist eine Identifikation in Ihrer jeweiligen Krankenkassen-App oder der Online-Filiale erforderlich, wenn das Ihrerseits noch nicht erfolgt ist.

Ihre Teilnahme an der Besonderen Versorgung beginnt mit der Bestätigung der Teilnahmeerklärung sowie der Einwilligung zur Datenverarbeitung in der eVerordnungs-App.

Warum muss ich mich für die Nutzung des Angebots identifizieren?

Die Identifikation in Ihrer Krankenkassen-App oder in der Online-Filiale ist die Voraussetzung für die Nutzung einer eVerordnung. Dieses Verfahren dient der eindeutigen Prüfung, ob Sie bei Ihrer Krankenkasse versichert sind, sowie dem Schutz Ihrer sensiblen Gesundheitsdaten.

Welche Leistungserbringer/Vertragspartner machen derzeit mit?

Teilnehmen können alle Ärztinnen und Ärzte sowie Hilfsmittelanbieter wie Sanitätshäuser oder Apotheken (alle gemeinsam „Leistungserbringer“), die über eine entsprechende Software/Technologie verfügen. Alle teilnehmenden Leistungserbringer finden Sie in der eVerordnungs-App. Zudem können Sie auf der gemeinsamen Website egesundheit-deutschland.de einsehen, welche Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Nähe bereits eVerordnungen ausstellen.

Was muss ich tun, wenn die eVerordnung nicht in der eVerordnungs-App ankommt?

Sie sind verpflichtet, zu prüfen, ob die eVerordnung in der App angezeigt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine umgehende Kontaktaufnahme mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zur Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung notwendig. Zeitgleich bitten wir Sie, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Hier erfahren Sie mehr

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne.

Versicherteninformation zur Besonderen Versorgung „eVerordnung Hilfsmittel“ für die Nutzung in einer eVerordnungs-App

So können Sie teilnehmen

Sie entscheiden, ob Sie teilnehmen möchten. Ihre Teilnahme ist freiwillig und startet mit der Bestätigung der Teilnahmeerklärung sowie der Einwilligung zur Datenverarbeitung in der eVerordnungs-App.

So können Sie Ihre Teilnahme widerrufen

Sie können Ihre Teilnahme innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Hierfür nutzen Sie bequem die eVerordnungs-App oder Sie senden Ihren Widerruf elektronisch per E‑Mail, schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber Ihrer Krankenkasse. Zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden an Ihre Krankenkasse (vgl. Kontaktdaten in der Datenschutzerklärung).

Bindungsfrist und Gründe für eine Beendigung nach Ende der Widerrufsfrist

Die Teilnahme am Besonderen Versorgungsangebot eVerordnung Hilfsmittel beginnt mit Ihrer Einschreibung. Während der Inanspruchnahme des Versorgungsangebotes, welches das Ausstellen und Einlösen von eVerordnungen umfasst, sind Sie an die am Vertrag teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte sowie Hilfsmittelanbieter gebunden.

 

Unabhängig davon können Sie Ihre Teilnahme jederzeit in der eVerordnungs-App, elektronisch per E‑Mail, schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber Ihrer Krankenkasse beenden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für eine Beendigung Ihrer Teilnahme kann vorliegen, wenn z. B. Ihr Vertrauensverhältnis zu den Sie behandelnden Leistungserbringern gestört ist. Es entstehen Ihnen hierdurch keine persönlichen Nachteile. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie im Falle einer Kündigung mit sofortiger Wirkung nicht mehr am Besonderen Versorgungsangebot teilnehmen können. Bereits erhaltene eVerordnungen stehen nicht mehr zur Verfügung und müssen von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in Papierform ausgestellt werden.

 

Ihre weitere Teilnahme wäre dann nur möglich, wenn Sie sich erneut in der eVerordnungs-App mit Bestätigung der Teilnahmeerklärung sowie der Einwilligung in die Datenverarbeitung zum Besonderen Versorgungsangebot eVerordnung Hilfsmittel einschreiben und die Voraussetzungen für Ihre Teilnahme vorliegen. Für die Behandlung Ihrer Erkrankung können Sie weiterhin die im Sozialgesetzbuch V (Gesetzliche Krankenversicherung) beschriebenen Leistungen beanspruchen.

Ihre Teilnahme endet in jedem Fall automatisch,

  • wenn Ihr Versicherungsverhältnis bei der teilnehmenden Krankenkasse endet,
  • wenn das Versorgungsangebot eVerordnung Hilfsmittel beendet wird,
  • wenn Sie zu einer anderen Krankenkasse wechseln,
  • bei fehlender Mitwirkung

Information zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung bei der IKK classic

Für die qualitätsgesicherte Durchführung der Besonderen Versorgung ist es erforderlich, dass bestimmte Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Bei jedem Bearbeitungsschritt werden strengste gesetzliche Datenschutzvorschriften, insbesondere die in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU‑DSGVO) und im Sozialgesetzbuch geltenden Regelungen zum Datenschutz, beachtet.

 

Name und Anschrift des Verantwortlichen

Gemäß Art. 13 Abs. 1a der EU‑DSGVO ist folgende Einrichtung für die Erhebung der Daten verantwortlich:

IKK classic (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Tannenstraße 4 b
01099 Dresden
E-Mail:info@ikk-classic.de

Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter des Verantwortlichen

IKK classic
Tannenstraße 4b
01009 Dresden

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Mail unter: datenschutz@ikk-classic.de

Haben Sie Fragen oder sind Sie der Ansicht, dass die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, dann haben Sie die Möglichkeit, sich an Ihre Krankenkasse oder direkt an den Datenschutzbeauftragten Ihrer Krankenkasse zu wenden.

Zuständigkeit für den Datenschutz

Der/Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorferstraße 153
53117 Bonn
Telefon: +49 (0)228 997799-0
Fax: +49 (0)228 997799-5550 E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

Hosting der App IKK classic-eVerordnung

Für das Hosting der eVerordnungs-App hat Ihre Krankenkasse folgendes Unternehmen beauftragt:

Bindungsfrist und Gründe für eine Beendigung nach Ende der Widerrufsfrist

Die Teilnahme am Besonderen Versorgungsangebot eVerordnung Hilfsmittel beginnt mit Ihrer Einschreibung. Während der Inanspruchnahme des Versorgungsangebotes, welches das Ausstellen und Einlösen von eVerordnungen umfasst, sind Sie an die am Vertrag teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte sowie Hilfsmittelanbieter gebunden.

 

Unabhängig davon können Sie Ihre Teilnahme jederzeit in der eVerordnungs-App, elektronisch per E‑Mail, schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber Ihrer Krankenkasse beenden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für eine Beendigung Ihrer Teilnahme kann vorliegen, wenn z. B. Ihr Vertrauensverhältnis zu den Sie behandelnden Leistungserbringern gestört ist. Es entstehen Ihnen hierdurch keine persönlichen Nachteile. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie im Falle einer Kündigung mit sofortiger Wirkung nicht mehr am Besonderen Versorgungsangebot teilnehmen können. Bereits erhaltene eVerordnungen stehen nicht mehr zur Verfügung und müssen von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in Papierform ausgestellt werden.

 

Ihre weitere Teilnahme wäre dann nur möglich, wenn Sie sich erneut in der eVerordnungs-App mit Bestätigung der Teilnahmeerklärung sowie der Einwilligung in die Datenverarbeitung zum Besonderen Versorgungsangebot eVerordnung Hilfsmittel einschreiben und die Voraussetzungen für Ihre Teilnahme vorliegen. Für die Behandlung Ihrer Erkrankung können Sie weiterhin die im Sozialgesetzbuch V (Gesetzliche Krankenversicherung) beschriebenen Leistungen beanspruchen.

Ihre Teilnahme endet in jedem Fall automatisch,

  • wenn Ihr Versicherungsverhältnis bei der teilnehmenden Krankenkasse endet,
  • wenn das Versorgungsangebot eVerordnung Hilfsmittel beendet wird,
  • wenn Sie zu einer anderen Krankenkasse wechseln,
  • bei fehlender Mitwirkung

Umgang mit Ihren Daten

Mit Ihrer Einwilligung verarbeitet Ihre Krankenkasse während Ihrer Teilnahme an dem Besonderen Versorgungsangebot eVerordnung Hilfsmittel Ihre Daten zur Erfüllung der Aufgaben nach § 140a Abs. 5 SGB V in Verbindung mit den gesetzlichen Aufgaben nach § 284 SGB V.

Dabei handelt es sich um die folgenden Daten im Sinne der EU‑DSGVO:

  • Personenbezogene Daten (Name, Vorname, Kontaktdaten, Geschlecht, Geburtsdatum)
  • Versicherungsbezogene Daten (Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus)
  • Teilnahmedaten zur Einschreibung
  • Vertragsdaten
  • Verordnungsdaten
  • Diagnosen nach ICD-10

Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ihre freiwillige datenschutzrechtliche Einwilligung ist jedoch eine Voraussetzung für die Datenverarbeitung, ohne die Ihre Teilnahme an diesem Versorgungsangebot nicht möglich ist.

Ihre Daten im Rahmen der Teilnahme werden bei Ihrer Krankenkasse zehn Jahre gespeichert und anschließend gelöscht, wenn sie für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden (z. B. § 110a SGB IV, § 304 SGB V, § 107 SGB XI).

Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf

  • Auskunft über verarbeitete Daten (Art. 15 EU-DSGVO i. V. m. § 83 SGB X)
  • Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 EU-DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Löschung Ihrer Daten (Art. 17 EU-DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 EU-DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 21 EU-DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO).

Die Kassen-App wird nicht für Profiling oder Scoringmaßnahmen nach Art. 22 EU‑DSGVO genutzt.

Datenverarbeitung zur Dokumentation medizinischer Daten / Gesundheitsdaten

Bei der Behandlung erheben die beteiligten Ärztinnen und Ärzte einige Daten (wie z. B. Diagnosen) von Ihnen. Diese Daten gehören zur gängigen medizinischen Dokumentation und dienen dazu, die Qualität Ihrer Therapie zu sichern. Die Ärztinnen und Ärzte unterliegen dabei der beruflichen Schweigepflicht. Ihre Daten sind geschützt und werden streng vertraulich behandelt. Ihre Krankenkasse hat keinen Zugriff auf die medizinische Dokumentation oder Ihre medizinischen Befunddaten.

Einrichtungsdaten in der eVerordnungs-App

Nach der Installation benötigt die eVerordnungs-App folgende Einrichtungsdaten: Krankenversicherungsnummer (KVNR) oder Benutzername und Ihr Passwort der Krankenkassen-App bzw. der Online Filiale. Diese Einrichtungsdaten sind für das Empfangen und Einlösen der eVerordnung erforderlich. Die Krankenversicherungsnummer oder der Benutzername und das Passwort dienen der eindeutigen Identifikation, dass Sie bei Ihrer Krankenkasse versichert sind. Diese sind beim erstmaligen Start und nach Ablauf einer Sitzung in der App einzugeben.

Datenverarbeitung zur Erstellung eines Patientenkontos

Die gesicherte Datenverarbeitung und -speicherung gewährleistet die Treuhand CGI Deutschland B.V. & Co. KG sowie deren Hosting-Unternehmen Pÿur Business. Nach der erfolgreichen Authentifizierung wird bei der Treuhand CGI Deutschland B.V. & Co. KG sowie deren Hosting-Unternehmen Pÿur Business ein Patientenkonto angelegt, in dem Ihre eVerordnungen zentral abgelegt sind, sodass eine eindeutige Zuordnung der eVerordnungen zwischen den Leistungserbringern erfolgen kann. Das Patientenkonto wird mit einer verschlüsselten Zeichenkette (Hashwert) angelegt, auf Basis der jeweiligen KVNR und Ihrem Geburtsdatum. Hierfür liefert entweder Ihre Krankenkasse oder die Treuhand CGI Deutschland B.V. & Co sowie deren Hosting-Unternehmen Pÿur Business den Hashwert. Wenn die Krankenkasse die KVNR und Geburtsdatum übermittelt, wandelt die Treuhand CGI Deutschland B.V. & Co sowie deren Hosting-Unternehmen Pÿur Business diese Daten in einen Hashwert um.

Mit dem Hashwert sind Ihre Daten pseudonymisiert. Damit können die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte eingeschriebene Versicherte identifizieren und somit auch nur an teilnehmende Versicherte eine eVerordnung ausstellen. Die Treuhand Treuhand CGI Deutschland B.V. & Co. KG sowie deren Hosting-Unternehmen Pÿur Business können ihre Daten nicht entschlüsseln.

Ausschließlich Sie als authentifizierter Nutzer haben Zugriff auf Ihr Patientenkonto und können die eVerordnungen einsehen. Die Übermittlung der eVerordnung an den von Ihnen ausgewählten Hilfsmittelanbieter erfolgt analog einer patienteninitiierten Versorgungsanfrage.

Datenverarbeitung zur Erstellung und Zuweisung einer eVerordnung

Die Erstellung einer elektronischen Verordnung findet durch die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte statt. Die eVerordnung kann in der Praxissoftware der verordnenden Ärztin bzw. des verordnenden Arztes erstellt werden, wenn mindestens zwei Hilfsmittelanbieter im Umkreis von 30 Kilometern Ihres Wohnortes an der Besonderen Versorgung teilnehmen. Die Ärztin bzw. der Arzt unterzeichnet die eVerordnung mit dem elektronischen Heilberufsausweis und übermittelt diese an den Treuhänder CGI Deutschland B.V. & Co. KG sowie deren Hosting-Unternehmen Pÿur Business. Anhand des angelegten Patientenkontos kann die eVerordnung mit den Verordnungsdaten dem jeweiligen Versicherten zugeordnet und an das Hosting-Unternehmen der eVerordnungs-App weitergeleitet werden.

Die eVerordnung mit den Verordnungsdaten können Sie nun in der eVerordnungs-App abrufen und im Anschluss an einen teilnehmenden Hilfsmittelanbieter senden. Um einen entsprechenden Hilfsmittelanbieter in Ihrer Umgebung zu finden, werden die Hilfsmittelpositionsnummer, Ihre eingegebene Postleitzahl sowie das Krankenkassenkennzeichen an eine Plattform zur Hilfsmittelanbietersuche übermittelt.. Für Versicherte der BIG direkt gesund, der HEK sowie der IKK classic an die medicomp GmbH und für Versicherte der AOK Bayern direkt an deren Server.

Nachdem Ihnen die verfügbaren Hilfsmittelanbieter angezeigt, Sie einen entsprechenden Hilfsmittelanbieter ausgewählt und die eVerordnung zugewiesen haben, ruft der Hilfsmittelanbieter bei einer der Plattformen für elektronische Kostenvoranschläge opta data Finance GmbH, medicomp GmbH oder HMM Deutschland GmbH (nachfolgend „eKV-Plattform“) Ihre eVerordnung inklusive aller Verordnungsdaten (diese umfassen zum Beispiel Name, Adresse und Hilfsmittel) ab. Der Hilfsmittelanbieter kontrolliert die Angaben. Die weitere Verarbeitung der Verordnungsdaten (zzgl. Ihrer freiwilligen Angabe der Telefonnummer und Ihrer Informationen aus dem Freitextfeld) liegen im Verantwortungsbereich des Hilfsmittelanbieters. Bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln erstellt der Hilfsmittelanbieter einen elektronischen Kostenvoranschlag und schickt diesen zur Prüfung an Ihre Krankenkasse. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie eine Information von Ihrer Krankenkasse in der eVerordnungs-App oder direkt vom Hilfsmittelanbieter.

Die Treuhand CGI Deutschland B.V. & Co. KG sowie deren Hosting-Unternehmen Pÿur Business, das Hosting-Unternehmen, opta data Finance GmbH, medicomp GmbH, HMM Deutschland GmbH und die AOK Bayern haben keine Möglichkeit, die von der Verordnung beinhalteten Daten (Name, Adresse, Hilfsmittel etc.) zu entschlüsseln.

Nähere Informationen zu unseren Kooperationspartnern erhalten Sie auf deren Webseiten:

  • CGI Deutschland (https://www.cgi.com/de/de) sowie deren Hosting-Unternehmen Pÿur Business (https://www.pyur.com/business.html),
  • das Hosting-Unternehmen,
  • opta data Finance GmbH (https://egeko.de/),
  • medicomp GmbH (https://www.medicomp.de),
  • HMM Deutschland GmbH (https://www.hmmdeutschland.de/),
  • sowie auf der Website der AOK Bayern (https://www.aok.de/pk/bayern/).

Datenerhebung bei der Nutzung von Push-Benachrichtigungen

Sie können sich per Benachrichtigung über neu eingegangene eVerordnungen informieren lassen, wenn Sie die eVerordnungs-App nicht geöffnet haben. Bei Aktivierung von Push-Benachrichtigungen speichert das Hosting-Unternehmen den Hashwert aus KVNR und Geburtsdatum. Des Weiteren registriert sich Ihr Smartphone nach der Einrichtung bei dem jeweiligen Push-Service (Apple Push Notification oder Firebase Cloud Messaging).

Löschung Ihrer Daten

Die Löschung Ihrer Daten erfolgt durch manuelles Löschen in der App (Funktion „App zurücksetzen“). Dies umfasst die gespeicherten Daten innerhalb der eVerordnungs-App (Schlüsselpaar für die Registrierung bei der Treuhand, erhaltene Token nach Authentifizierung, erhaltener Token nach Einschreibung), die hinterlegten Daten beim Hosting-Unternehmen sowie bei CGI Deutschland B.V. & Co. KG und deren Hosting-Unternehmen Pÿur Business (Hashwert und Patientenkonto). Ihre bis dahin eingelösten eVerordnungen werden noch bis maximal 28 Tage gespeichert und anschließend gelöscht.

Die Teilnahme am Besonderen Versorgungsangebot endet mit der Löschung der App ebenfalls. Ihre Daten im Rahmen der Teilnahme werden bei der jeweiligen Krankenkasse regelmäßig zehn Jahre gespeichert und anschließend gelöscht, wenn sie für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden.

Bei Deinstallation der App ohne vorheriges manuelles Löschen können einige Daten technisch nicht von Ihrem Gerät gelöscht werden. So geht eine Deinstallation der eVerordnungs-App nicht mit einer Beendigung der Teilnahme am Besonderen Versorgungsangebot und einer Löschung des Patientenkontos einher.

So können Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen

Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen. Hierfür nutzen Sie bequem die eVerordnungs-App oder Sie senden Ihren Widerruf elektronisch per E-Mail, schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber Ihrer Krankenkasse. Aufgrund Ihrer Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf nicht berührt. Der Widerruf hat zur Folge, dass Sie nicht mehr an diesem Versorgungsangebot teilnehmen können. Für die Behandlung Ihrer Erkrankung können Sie weiterhin die Regelleistungen Ihrer Krankenkasse beanspruchen.

Änderung oder Anpassung der Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und datiert vom 18.06.2024. Durch die Weiterentwicklung unserer eVerordnungs-App oder die Implementierung neuer Technologien kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung anzupassen. Eine Aktualisierung der Datenschutzerklärung wird Ihnen im Bedarfsfall über die eVerordnungs-App mitgeteilt.